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Rechtliche Dokumente

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Mira Trips

31. März 2026Lesen aufFRENESDEITPT

TEIL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 — Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB Mira Trips») regeln:

  • während der Vorverkaufsphase (Teil II): die Bereitstellung von Mitteln und die Ausgabe von Prioritäts-Reservierungsgutscheinen (BRP) durch CES Venture SAS, die dabei als Bevollmächtigte im Namen des Nutzers handelt;
  • während der Verkaufsphase (Teil III): die Buchung, den Verkauf und die Durchführung von Mira Trips durch Hello Mira Travel France als Veranstalter von Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Diese AGB Mira Trips ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) und die AGB Mira Pass der Plattform Hello Mira. Im Widerspruchsfall gelten diese AGB Mira Trips vorrangig in ihrem Anwendungsbereich.

Artikel 2 — Ergänzende Definitionen

Die in den ANB vorgesehenen Definitionen gelten entsprechend. Die folgenden Begriffe haben darüber hinaus die nachstehende Bedeutung:

Prioritäts-Reservierungsgutschein (nachfolgend «BRP»): Dokument, das während der Vorverkaufsphase ausgestellt wird und dem Nutzer ein vorrangiges Reservierungsrecht für einen Mira Trip zu garantiertem Reiseziel, garantierten Terminen und garantiertem Preis gewährt, unter der aufschiebenden Bedingung der Gründung und Eintragung von Hello Mira Travel France.

Vorverkaufsphase: Zeitraum zwischen der kommerziellen Markteinführung von Hello Mira und dem Datum der tatsächlichen Eintragung von Hello Mira Travel France bei Atout France.

Verkaufsphase: Zeitraum, der mit dem Datum der tatsächlichen Eintragung von Hello Mira Travel France bei Atout France beginnt.

Treuhandkonto: Stripe Connect-Konto, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird und auf dem die für einen Mira Trip bereitgestellten Mittel hinterlegt werden. Die Mittel sind vom Vermögen von CES Venture und Hello Mira Travel France getrennt.

TDP (Tagesdurchschnittspreis): Gesamtpreis des Mira Trip geteilt durch die Anzahl der Aufenthaltstage.

Veranstalter: Hello Mira Travel France, eine bei Atout France eingetragene Gesellschaft, die als Veranstalter von Pauschalreisen tätig ist.

Reisender: der Nutzer, der Inhaber eines Mira Pass ist und einen Mira Trip gebucht hat, sowie gegebenenfalls seine Begleitpersonen.

Begleitperson: eine natürliche Person, die vom Pass-Inhaber in die Buchung eines Mira Trip aufgenommen wurde, ohne ein Konto auf der Plattform oder einen Mira Pass zu benötigen.

TEIL II — VORVERKAUFSPHASE (Vollmacht und Treuhand)

Artikel 3 — Rolle von CES Venture während des Vorverkaufs

3.1 Eigenschaft als Bevollmächtigte

Während der Vorverkaufsphase handelt CES Venture SAS als Bevollmächtigte des Nutzers im Sinne der Artikel 1984 ff. des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

CES Venture verkauft keine Pauschalreisen. Sie zieht die Mittel des Nutzers ein und verwahrt sie auf einem dedizierten Treuhandkonto (Stripe Connect), um sie nach der Gründung und Eintragung von Hello Mira Travel France bei Atout France zur Zahlung eines Mira Trip zu verwenden.

Die bereitgestellten Mittel stellen keinen Umsatz von CES Venture dar. Sie verbleiben im Eigentum des Nutzers bis zu ihrer tatsächlichen Übertragung an Hello Mira Travel France im Rahmen einer bestätigten Buchung.

3.2 Kein Reiseverkauf

Während der Vorverkaufsphase wird keine Pauschalreise verkauft oder bestätigt. Der Prioritäts-Reservierungsgutschein stellt ein Reservierungsversprechen unter aufschiebender Bedingung dar und keinen Reisevertrag.

Artikel 4 — Bereitstellung von Mitteln

4.1 Treuhandmechanismus

Die vom Nutzer bereitgestellten Mittel werden auf einem Stripe Connect-Treuhandkonto hinterlegt, das auf den Namen des Nutzers eröffnet wird. Diese Mittel sind:

  • rechtlich und technisch vom Vermögen von CES Venture getrennt;
  • von Stripe (ein zugelassenes E-Geld-Institut) im Auftrag des Nutzers verwahrt;
  • nicht mit den Betriebsmitteln von CES Venture vermischt;
  • im Falle einer Insolvenz von CES Venture geschützt: die treuhänderisch verwalteten Mittel gehören nicht zum Gesellschaftsvermögen im Falle eines Insolvenzverfahrens.

Die Verwaltungskosten des Treuhandkontos (Stripe-Provisionen) trägt CES Venture.

Die Eröffnung und Nutzung des Treuhandkontos setzt die Annahme der Nutzungsbedingungen von Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.) durch den Nutzer voraus, abrufbar unter https://stripe.com/fr/legal, sowie der besonderen Bedingungen für verbundene Stripe-Konten (Stripe Connected Account Agreement).

4.2 Transparenz der Mittel

Der Nutzer kann den Saldo seiner bereitgestellten Mittel jederzeit über sein Wallet auf der Plattform (mobile Anwendung oder Website) einsehen.

Artikel 5 — Prioritäts-Reservierungsgutschein (BRP)

5.1 Ausstellung des BRP

Wenn der Nutzer Mittel bereitstellt und sie einem Reiseziel, Terminen und einer Art des Aufenthalts zuordnet, stellt Hello Mira einen Prioritäts-Reservierungsgutschein aus, der Folgendes enthält:

  • das gewählte Reiseziel;
  • die Termine des Aufenthalts;
  • die Dauer des Aufenthalts;
  • die Unterkunftsart;
  • den garantierten Preis (netto);
  • etwaige Zuschläge (Unterkunft, internationaler Flug);
  • anwendbare Rabatte (Early Bird, Dauer);
  • das Ausstellungsdatum des BRP.

5.2 Rechtliche Natur des BRP

Der BRP stellt ein einseitiges Reservierungsversprechen dar, das Hello Mira zugunsten des Nutzers abgibt, unter der folgenden aufschiebenden Bedingung:

Die Gründung und tatsächliche Eintragung von Hello Mira Travel France bei Atout France, spätestens bis zum 15. August 2026.

Der BRP stellt keinen Pauschalreisevertrag dar. Er gewährt dem Nutzer:

  • ein vorrangiges Reservierungsrecht für die beschriebene Reise;
  • eine Preisgarantie: der im BRP genannte Preis kann bei der Umwandlung in eine verbindliche Buchung nicht erhöht werden;
  • ein Recht auf vollständige Rückerstattung, wenn die aufschiebende Bedingung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt wird.

5.3 Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung

Wenn Hello Mira Travel France nicht bis spätestens zum 15. August 2026 gegründet und bei Atout France eingetragen ist, werden die ausgestellten BRPs hinfällig und die bereitgestellten Mittel werden dem Nutzer vollständig per Banküberweisung innerhalb von 60 Tagen zurückerstattet.

Artikel 6 — Rückzug von Mitteln in der Vorverkaufsphase

6.1 Mittel, die nicht mit einem BRP verknüpft sind

Der Nutzer kann die Rückzahlung seiner bereitgestellten Mittel jederzeit verlangen, solange sie nicht mit einem Prioritäts-Reservierungsgutschein verknüpft sind, ohne Kosten und ohne Strafzahlung.

Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen ab der Anfrage.

6.2 Mittel, die mit einem BRP verknüpft sind

Der Rückzug von Mitteln, die mit einem BRP verknüpft sind, stellt eine Stornierung des Prioritäts-Reservierungsgutscheins dar. Die in Artikel 14 dieser AGB vorgesehene Strafgebührentabelle findet Anwendung, berechnet ab dem im BRP vorgesehenen Abreisetag.

TEIL III — VERKAUFSPHASE (Pauschalreisen)

Wichtiger Hinweis: Die Bestimmungen dieses Teils sind noch nicht in Kraft. Sie treten mit der tatsächlichen Eintragung von Hello Mira Travel France bei Atout France in Kraft (voraussichtlich vor dem 15. August 2026). Mit «[Noch auszufüllen]» gekennzeichnete Informationen werden zu diesem Zeitpunkt ergänzt und den Nutzern gemäß dem in Artikel 8 vorgesehenen Übergangsverfahren mitgeteilt. Bis dahin gelten ausschließlich die Bestimmungen von Teil II (Vorverkaufsphase).

Artikel 7 — Veranstalter

Die Mira Trips werden organisiert und verkauft von:

Hello Mira Travel France [Rechtsform noch auszufüllen]

SIREN: [Noch auszufüllen]

RCS: [Noch auszufüllen]

Eingetragener Sitz: [Noch auszufüllen]

Eintragung Atout France: [Noch auszufüllen]

Finanzielle Absicherung: [Name des Garanten, Adresse, Betrag — Noch auszufüllen]

Berufshaftpflichtversicherung: [Versicherer, Policennummer — Noch auszufüllen]

Hello Mira Travel France ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung aller im Mira Trip enthaltenen Leistungen, gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen, umgesetzt in französisches Recht durch die Verordnung Nr. 2017-1717 vom 20. Dezember 2017.

Artikel 8 — Übergang Vorverkauf → Verkaufsphase

8.1 Benachrichtigung über die endgültigen AGB

Nach der Eintragung von Hello Mira Travel France bei Atout France werden Nutzer, die einen Prioritäts-Reservierungsgutschein besitzen, per E-Mail über die endgültigen AGB Mira Trips von Hello Mira Travel France informiert.

Diese Benachrichtigung erfolgt spätestens 60 Tage vor dem geplanten Abreisetag gemäß dem BRP.

8.2 Automatische Bestätigung

Der Nutzer hat ab der Benachrichtigung eine Frist von 15 Tagen, um die endgültigen AGB zur Kenntnis zu nehmen.

Nach Ablauf dieser 15-Tage-Frist, in Ermangelung eines Widerspruchs des Nutzers:

  • wird der BRP automatisch in eine verbindliche Buchung bei Hello Mira Travel France umgewandelt;
  • werden die auf dem Treuhandkonto bereitgestellten Mittel in Höhe des fälligen Betrags auf das Konto von Hello Mira Travel France übertragen;
  • ersetzen die endgültigen AGB Mira Trips von Hello Mira Travel France die Vorverkaufsbedingungen.

8.3 Widerspruchsrecht

Innerhalb der 15-Tage-Frist nach der Benachrichtigung kann der Nutzer der Umwandlung seines BRP in eine verbindliche Buchung per E-Mail an [[email protected]] widersprechen.

Im Falle eines Widerspruchs werden die bereitgestellten Mittel dem Nutzer vollständig per Banküberweisung innerhalb von 60 Tagen ohne Strafzahlung zurückerstattet.

Artikel 9 — Beschreibung eines Mira Trip

9.1 Format

Ein Mira Trip ist ein Aufenthalt im Slow-Travel-Stil mit einer Mindestdauer von 28 Tagen und einer Höchstdauer von 180 Tagen, der für ortsunabhängige Arbeitnehmer (Digital Nomads) bestimmt ist, die allein oder in Begleitung reisen.

9.2 Im Grundpreis enthaltene Leistungen

Der Grundpreis pro Tag beinhaltet:

  • die Unterkunft in einem Coliving-Space;
  • Inlandsflüge vor Ort;
  • ein (1) Mira Amigo-Erlebnis pro Woche (lokales Eintauchen);
  • Koordination und Support durch die Plattform Hello Mira (24/7-Chat-Assistenz).

9.3 Optionen und Zuschläge

Der Grundpreis kann durch folgende Optionen ergänzt werden:

Unterkunft: Upgrade möglich (3-Sterne-Hotel, 4-Sterne-Hotel / Airbnb, 5-Sterne-Hotel / Premium). Der Aufpreis pro Nacht variiert je nach Reiseziel und Kategorie.

Internationaler Flug: Aufpreis basierend auf der Entfernung zwischen der Abflugstadt des Reisenden und dem Reiseziel:

EntfernungAufpreis
0 – 2.500 kmInklusive (0 €)
2.500 – 8.000 km350 €
8.000 – 15.000 km750 €
> 15.000 km1.250 €

Artikel 10 — Preisgestaltung

10.1 Grundpreis

Der Grundpreis pro Tag variiert je nach Reiseziel. Die geltenden Preise sind auf der Plattform einsehbar.

Die Preise werden in Euro netto (ohne Steuern) angegeben.

10.2 Saisonalität

Auf den täglichen Grundpreis wird ein Saisonalitätskoeffizient angewendet:

  • Hochsaison: +20 % bis +40 %;
  • Normalsaison: Grundpreis;
  • Nebensaison: -10 % bis -20 %.

Bei Überschneidung von Saisons wird der Preis anteilig nach der Anzahl der Tage in jeder Saison berechnet.

10.3 Langzeitrabatte

Auf den Gesamtpreis (Unterkunft + Zuschläge) werden progressive Rabatte je nach Aufenthaltsdauer gewährt:

DauerRabatt
1 – 30 Tage0 %
31 – 45 Tage-2,5 %
46 – 90 Tage-5 %
91 – 180 Tage-7,5 %

Diese Rabatte werden stufenweise gewährt und sind nicht rückwirkend.

10.4 Mira Pass-Rabatte

Die mit dem Mira Pass-Tier verbundenen Rabatte (Super Early Bird, Early Bird, Late Early Bird) gelten gemäß den AGB Mira Pass.

10.5 Last-Minute-Aufpreis

Bei einer späten Buchung wird ein Aufpreis erhoben:

Vorlaufzeit vor AbreiseAufpreis
< 15 TageBuchung unmöglich
16 – 31 Tage+50 %
32 – 45 Tage+25 %
> 45 Tage0 %

Artikel 11 — Buchungsbedingungen

11.1 Voraussetzungen

Die Bestätigung einer Mira Trip-Buchung setzt die Erfüllung von fünf (5) kumulativen Bedingungen voraus:

  1. Annahme der ANB und AGB (AGB Mira Pass und AGB Mira Trips);
  2. Aktiver Mira Pass: der Buchungsinhaber muss einen gültigen Mira Pass besitzen;
  3. Identitätsverifizierung (KYC): Hochladen und Validierung des Reisepasses des Reisenden;
  4. Sicherheitsleistung (Kaution): Zahlung der Kaution (Artikel 12.3);
  5. Reiseversicherung: Der Reisende muss den Nachweis einer persönlichen Reiseversicherung erbringen, die mindestens medizinische Kosten im Ausland, Rückholung und Haftpflicht im Ausland abdeckt, die für die gesamte Dauer des Aufenthalts und für das betreffende Reiseziel gilt. Hello Mira kann Partnerversicherer empfehlen, ohne dass dies eine Verpflichtung darstellt, bei diesen eine Police abzuschließen.
  6. Die Buchung wird automatisch bestätigt, sobald alle fünf Voraussetzungen erfüllt sind.

    11.2 Verantwortung des Buchungsinhabers

    Der Buchungsinhaber (Mira Pass-Inhaber) ist der alleinige Vertragspartner von Hello Mira Travel France. Er ist finanziell für die gesamte Buchung verantwortlich, einschließlich etwaiger Begleitpersonen.

    Begleitpersonen sind keine Vertragsparteien des Reisevertrags und benötigen weder ein Konto auf der Plattform noch einen Mira Pass.

    11.3 Berechtigung

    Jedes Reiseziel kann spezifische Berechtigungskriterien festlegen:

    • erforderliche Staatsangehörigkeit oder Visumtyp;
    • Mindestalter (18 Jahre) und Höchstalter (je nach Reiseziel unterschiedlich);
    • Anzahl früherer Mira Trips (bestimmte Reiseziele sind erfahrenen Reisenden vorbehalten).

    Die Berechtigungskriterien werden auf der Plattform für jedes Reiseziel angezeigt.

    11.4 Reisedokumente

    Die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente (gültiger Reisepass, Visum, Impfungen, Einreisegenehmigungen) liegt in der alleinigen Verantwortung des Reisenden.

    Hello Mira stellt Informationswerkzeuge (spezialisierte Mira Agents, Berechtigungsprüfung) zu rein informativen Zwecken zur Verfügung. Diese Werkzeuge ersetzen nicht die offiziellen Informationen der Behörden des Ziellandes und begründen keine Haftung von Hello Mira.

    Im Falle einer Visumsverweigerung oder Nichtkonformität der Reisedokumente kann der Reisende diesen Grund nicht geltend machen, um von abweichenden Stornierungsbedingungen zu profitieren. Die Standard-Stornierungsgebührentabelle (Artikel 14) findet Anwendung.

    Artikel 12 — Zahlungsmodalitäten

    12.1 Aufenthalt von 30 Tagen oder weniger

    Der Gesamtpreis des Mira Trip ist in einer einmaligen Zahlung zu entrichten, spätestens 30 Tage vor dem Abreisetag.

    12.2 Aufenthalt von mehr als 30 Tagen

    Der Reisende hat die Wahl zwischen zwei Zahlungsoptionen:

    Option A — Einmalzahlung:

    • 100 % des Gesamtpreises, fällig 30 Tage vor der Abreise;
    • Rabatt von -2,5 % auf den Gesamtpreis.

    Option B — Monatliche Zahlung:

    • Anzahlung bei D-30: 30 × TDP;
    • 1. Rate bei D+0 (Abreisetag): 30 × TDP;
    • Folgende Raten: 30 × TDP alle 30 Tage;
    • Letzte Rate: angepasster Restbetrag;
    • Voller Preis (kein Rabatt).

    12.3 Sicherheitsleistung (Kaution)

    Bei der Buchungsbestätigung wird eine Kaution in Höhe von 30 TDP-Tagen verlangt.

    Diese Kaution wird für die gesamte Dauer des Aufenthalts einbehalten. Sie wird nach dem Ende des Mira Trip auf das Wallet des Nutzers zurückerstattet, abzüglich etwaiger Zahlungsrückstände, Strafzahlungen oder Hello Mira Travel France geschuldeter Beträge.

    12.4 Verwaltung von Zahlungsrückständen (monatliche Zahlung)

    Im Falle einer nicht bezahlten Rate:

    • D+0: Benachrichtigung über die versäumte Rate;
    • D+15: Nachfrist zur Regulierung (15 Tage);
    • Nach D+15: schrittweise Aussetzung der Dienste;
    • Darüber hinaus: Stornierung des Aufenthalts und Abzug von der Kaution.

    Artikel 13 — Standardinformationsblatt

    Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 und dem Erlass vom 1. März 2018 wird der Reisende vor Vertragsschluss mittels des standardisierten Informationsblatts darüber informiert, dass:

    • die ihm angebotene Kombination von Reiseleistungen ein Pauschalreiseangebot im Sinne der Richtlinie darstellt;
    • der Veranstalter (Hello Mira Travel France) für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist;
    • Hello Mira Travel France über einen Insolvenzschutz (finanzielle Absicherung) verfügt;
    • die Kontaktdaten der für den Insolvenzschutz zuständigen Stelle lauten: [Noch auszufüllen];
    • der Reisende den Veranstalter über den 24/7-Assistenz-Chat oder per E-Mail unter [[email protected]] kontaktieren kann;
    • der Reisende die Pauschalreise unter bestimmten Bedingungen auf einen anderen Reisenden übertragen kann;
    • dem Reisenden wesentliche Rechte gemäß der Richtlinie zustehen, insbesondere bei Nichtvertragsgemäßheit der Leistungen.

    Das vollständige Standardinformationsblatt wird dem Reisenden während des Buchungsvorgangs, vor der Zahlung, zur Verfügung gestellt.

    Artikel 14 — Stornierungsbedingungen

    14.1 Vor Buchungsbestätigung

    Die Stornierung ist jederzeit kostenlos, ohne Gebühren oder Strafzahlung. Die bereitgestellten Mittel werden vollständig zurückerstattet.

    14.2 Nach Bestätigung — Vor der Abreise

    Die Stornierungsgebühr wird auf der Grundlage von 30 TDP-Tagen berechnet:

    Vorlaufzeit vor AbreiseGebühr
    Mehr als 45 Tage0 % (kostenlos)
    30 – 45 Tage10 % von 30T × TDP
    15 – 29 Tage25 % von 30T × TDP
    7 – 14 Tage50 % von 30T × TDP
    Weniger als 7 Tage100 % von 30T × TDP

    Die Rückerstattung (gezahlter Preis abzüglich der Gebühr) wird dem Wallet des Nutzers gutgeschrieben. Der Nutzer kann anschließend unter den in den ANB vorgesehenen Bedingungen eine Banküberweisung anfordern.

    14.3 Während des Aufenthalts

    Im Falle einer Stornierung während des Aufenthalts:

    • die verbrauchten Tage sind nicht erstattungsfähig und werden zum Einzelpreis ohne Anwendung von Langzeitrabatten neu berechnet;
    • es wird eine zusätzliche Gebühr von 15 TDP-Tagen erhoben;
    • eine etwaige Rückerstattung (Kaution — neu berechnete verbrauchte Tage — Gebühr) wird dem Wallet gutgeschrieben.

    14.4 Stornierung durch den Veranstalter

    Hello Mira Travel France kann einen Mira Trip in folgenden Fällen stornieren:

    • außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände am Reiseziel (politische Instabilität, Naturkatastrophe, Gesundheitskrise, Empfehlung der französischen Behörden gegen jegliche Reise in das Land);
    • Mindestanzahl der Teilnehmer nicht erreicht (sofern zutreffend).

    Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter wird der Reisende vollständig innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

    14.5 Außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände

    Der Reisende kann den Reisevertrag ohne Strafzahlung kündigen, wenn am Reiseziel oder in unmittelbarer Nähe außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände eintreten, die erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung des Pauschalreiseangebots haben, gemäß Artikel L211-14 des französischen Tourismusgesetzes.

    Artikel 15 — Verlängerung des Aufenthalts

    15.1 Bedingungen

    Der Reisende kann eine Verlängerung seines Aufenthalts unter folgenden Bedingungen beantragen:

    • der Mira Trip läuft oder ist bestätigt;
    • die Gesamtdauer (ursprünglicher Aufenthalt + Verlängerung) überschreitet nicht 180 Tage;
    • die Verfügbarkeit der Unterkunft und der Leistungen lässt dies zu.

    15.2 Preisgestaltung der Verlängerung

    Die Verlängerung wird auf der Grundlage des TDP der ursprünglichen Buchung berechnet. Langzeitrabatte gelten weiterhin ab dem ursprünglichen ersten Aufenthaltstag (die Staffeln werden nicht neu gestartet).

    Verwaltungsgebühren können anfallen, die je nach Reiseziel variieren.

    15.3 Stornierung der Verlängerung

    Die Stornierung der Verlängerung ist unabhängig von der ursprünglichen Buchung und unterliegt der Gebührentabelle gemäß Artikel 14.

    Artikel 16 — Vertragsübertragung

    Gemäß Artikel L211-11 des französischen Tourismusgesetzes (Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 2015/2302) kann der Reisende seinen Reisevertrag auf einen anderen Reisenden übertragen, sofern:

    • der Übertragungsempfänger die Berechtigungsbedingungen erfüllt (Artikel 11.3);
    • der Übertragungsempfänger die fünf Buchungsvoraussetzungen erfüllt (Artikel 11.1);
    • der Übertragende Hello Mira Travel France innerhalb einer angemessenen Frist vor der Abreise informiert;
    • der Übertragungsempfänger einen aktiven Mira Pass besitzt.

    Der Übertragende und der Übertragungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises und etwaiger Übertragungsgebühren.

    Artikel 17 — Änderungen durch den Veranstalter

    17.1 Geringfügige Änderungen

    Hello Mira Travel France kann nicht wesentliche Elemente des Pauschalreiseangebots ändern (Unterkunftswechsel gleicher Kategorie, Anpassung von Zeiten, Austausch eines Amigo), ohne dass der Reisende eine Kündigung oder Preisminderung verlangen kann.

    17.2 Wesentliche Änderungen

    Im Falle einer wesentlichen Änderung eines Hauptelements des Pauschalreiseangebots (Reiseziel, Termine, Unterkunftskategorie, Hauptleistungen) informiert Hello Mira Travel France den Reisenden so schnell wie möglich. Der Reisende kann:

    • die Änderung akzeptieren;
    • ein Ersatzpauschalreiseangebot gleichwertiger oder höherer Qualität anfordern;
    • den Vertrag ohne Strafzahlung kündigen und innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung erhalten.

    Artikel 18 — Haftung des Veranstalters

    18.1 Grundsatz

    Gemäß Artikel L211-16 des französischen Tourismusgesetzes haftet Hello Mira Travel France vollumfänglich für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreiseangebot enthaltenen Reiseleistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen von ihr selbst oder von anderen Dienstleistern (Unterkunftsanbieter, Fluggesellschaften, Amigos) erbracht werden.

    18.2 Nichtvertragsgemäßheit

    Im Falle der Nichtvertragsgemäßheit einer Leistung informiert der Reisende Hello Mira Travel France so schnell wie möglich über den 24/7-Assistenz-Chat. Hello Mira Travel France bemüht sich, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

    Wenn die Nichtvertragsgemäßheit nicht behoben wird, kann der Reisende Anspruch erheben auf:

    • eine Preisminderung proportional zur Dauer und Schwere der Nichtvertragsgemäßheit;
    • Schadensersatz für den erlittenen Schaden, es sei denn, die Nichtvertragsgemäßheit ist dem Reisenden, einem Dritten, der an der Erbringung der Leistungen nicht beteiligt ist, oder außergewöhnlichen und unvermeidlichen Umständen zuzuschreiben.

    18.3 Assistenz

    Hello Mira Travel France leistet in Schwierigkeiten befindlichen Reisenden Beistand, insbesondere durch:

    • einen Assistenz-Chat, der rund um die Uhr, sieben Tage die Woche verfügbar ist;
    • die Bereitstellung nützlicher Informationen über Gesundheitsdienste, Konsularbehörden und lokale Unterstützung;
    • die Hilfe bei der Organisation von Alternativlösungen bei Reisestörungen.

    Artikel 19 — Versicherungen und Garantien

    19.1 Finanzielle Absicherung

    Hello Mira Travel France verfügt über eine finanzielle Absicherung gemäß den Artikeln L211-18 ff. des französischen Tourismusgesetzes, die die Rückerstattung der von den Reisenden geleisteten Zahlungen und die Rückholung im Falle der Insolvenz des Veranstalters abdeckt.

    Garant: [Noch auszufüllen]

    Adresse: [Noch auszufüllen]

    Garantiebetrag: [Noch auszufüllen]

    19.2 Berufshaftpflichtversicherung

    Hello Mira Travel France hat eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Artikel L211-18 des französischen Tourismusgesetzes abgeschlossen.

    Versicherer: [Noch auszufüllen]

    Policennummer: [Noch auszufüllen]

    19.3 Reiseversicherung des Reisenden

    Die persönliche Reiseversicherung des Reisenden ist eine obligatorische Voraussetzung für die Bestätigung jeder Buchung (Artikel 11.1).

    Die Versicherung muss mindestens abdecken:

    • medizinische Kosten und Krankenhausaufenthalte im Ausland;
    • medizinische Rückholung;
    • Haftpflicht im Ausland.

    Evakuierungs- oder Rückholungskosten bei außergewöhnlichen Umständen (Sicherheitskrise, Naturkatastrophe) gehen zu Lasten des Reisenden über seine persönliche Reiseversicherung.

    Hello Mira Travel France übernimmt keine Haftung für Kosten, die nicht durch die Reiseversicherung des Reisenden abgedeckt sind.

    Artikel 20 — Verjährung

    Gemäß Artikel L211-17-2 des französischen Tourismusgesetzes verjähren Haftungsansprüche wegen Nichtvertragsgemäßheit nach zwei (2) Jahren ab dem Ende der Reise.

    TEIL IV — GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

    Artikel 21 — Personenbezogene Daten

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Buchung und Durchführung von Mira Trips erhoben werden, richtet sich nach der Datenschutzrichtlinie von Hello Mira, die über die Plattform abrufbar ist.

    Der Reisende kann mit seiner ausdrücklichen Einwilligung Hello Mira ermächtigen, seine Reispassdaten an Reisedienstleister (Fluggesellschaften, Unterkunftsanbieter) zu übermitteln, um die Formalitäten zu erleichtern. Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.

    Artikel 22 — Anwendbares Recht und Streitbeilegung

    22.1 Anwendbares Recht

    Diese AGB Mira Trips unterliegen dem französischen Recht.

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) kommen Reisenden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, die zwingenden Bestimmungen der Rechtsvorschriften ihres Wohnsitzlandes zugute, wenn diese einen besseren Schutz bieten.

    22.2 Schlichtung

    Gemäß den Artikeln L612-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzes kann der Reisende im Falle eines durch den Kundendienst nicht gelösten Streitigkeiten kostenlos folgende Stelle einschalten:

    Médiateur du Tourisme et du Voyage (MTV)

    BP 80 303

    75823 Paris Cedex 17

    Website: www.mtv.travel

    Plattform für Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

    22.3 Zuständiges Gericht

    In Ermangelung einer gütlichen Einigung oder Schlichtung werden alle Streitigkeiten den Gerichten von Lille zur Entscheidung vorgelegt, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, das Gericht seines Wohnortes anzurufen.

    Artikel 23 — Sprachen

    Diese AGB Mira Trips sind auf Französisch, Englisch und Spanisch verfügbar. Im Falle von Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die französische Fassung maßgebend.

    Artikel 24 — Kontakt

    Für alle Fragen zu Mira Trips:

    • Kundendienst: [[email protected]]
    • Notfallassistenz (während eines Trips): [[email protected]] / 24/7-Chat
    • Postanschrift: CES Venture SAS — Euratechnologies, 165 avenue de Bretagne, 59000 Lille, France