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Digital Nomad in Argentinien•5 Min. Lesezeit•Veröffentlicht am 20. Oktober 2026Zuletzt aktualisiert am 25. Oktober 2026Auch auf :ENFRITESPT

Argentinien: Bargeld abheben, transportieren und deklarieren, wenn Sie vor Ort leben

Artikel mit Unterstützung von KI verfasst · Bitte Angaben prüfen

Argentinien: Bargeld abheben, transportieren und deklarieren, wenn Sie vor Ort leben

Wenn Sie in Argentinien Kryptowährungen, Bargeld oder Online-Konten nutzen, zeigt Ihnen dieser Artikel, welche Regeln tatsächlich gelten. Sie erfahren, ab welchem Betrag Sie Bargeld beim Zoll deklarieren müssen, welche Formulare und Sanktionen vorgesehen sind, was der Rahmen zur Geldwäschebekämpfung von Krypto-Akteuren verlangt und warum Ihre Anzahl an Aufenthaltstagen für die Steuer wichtig ist. Außerdem erfahren Sie, was Sie vor jeder Transaktion prüfen sollten.

Krypto und Geldwäschebekämpfung: Der Rahmen, der die Identitätsprüfungen erklärt

Die Identitätsprüfungen rund um Kryptowährungen stehen in einem älteren Rahmen. Eine Resolution der argentinischen Finanzinformationseinheit (UIF) aus dem Jahr 2014 definiert virtuelle Währungen als digitale Darstellung von Wert, die als Tauschmittel, Recheneinheit oder Wertaufbewahrungsmittel dienen kann, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und weder von einem Staat noch von einer Rechtsordnung ausgegeben oder garantiert wird[1].

Verpflichtete Berufsgruppen (die „sujetos obligados“) müssen daher Transaktionen in virtuellen Währungen verstärkt überwachen und prüfen, ob diese zum Profil ihres Kunden passen[1]. Außerdem müssen sie der UIF jeden Monat, spätestens bis zum 15., einen Bericht über die Transaktionen des Vormonats übermitteln[1].

Die verpflichteten Berufsgruppen („sujetos obligados“) müssen daher Transaktionen in virtuellen Währungen verstärkt überwachen und prüfen, ob diese zum Profil ihres Kunden passen[1]. Außerdem müssen sie der UIF jeden Monat, spätestens bis zum 15., einen Bericht über die Transaktionen des Vormonats übermitteln[1].

Halten Sie sich konkret bereit, Ihre Identität und die Herkunft Ihrer Mittel gegenüber einem Krypto-Anbieter nachzuweisen. Betrachten Sie jeden Anbieter als Warnsignal, der Ihnen Anonymität verspricht oder anbietet, diese Prüfungen zu umgehen.

Anbieter virtueller Vermögenswerte: Registrierung prüfen, bevor Sie Geld anvertrauen

Ein Gesetz vom März 2024 hat die verpflichtende Registrierung von Anbietern virtueller Vermögenswerte (PSAV) bei der nationalen Wertpapierkommission (CNV) eingeführt. Die Allgemeine Resolution 1058 der CNV vom März 2025 hat diesen Anbietern anschließend Kapitalanforderungen auferlegt, die ihrer Tätigkeit angemessen sind, außerdem die Trennung der Kundenvermögen, Standards für lokale Governance und Cybersicherheit sowie Informationspflichten. Nicht registrierte Plattformen riskieren eine Sperrung[2].

Für Sie bedeutet das Folgendes: Bevor Sie Gelder auf einer Plattform einzahlen oder einen Krypto-Dienst nutzen, prüfen Sie, ob sie im Register der CNV aufgeführt ist. Diese Information stammt von einer inoffiziellen Nachrichtenseite eines Drittanbieters[2]. Gleichen Sie sie daher mit den Seiten der CNV ab.

Smartphone-Bildschirm mit einer Bitcoin-Wallet, Kursdiagramm und Informationen zum Guthaben.

Mit Bargeld ein- oder ausreisen

Laut der Seite der Steuer- und Zollbehörde (ARCA) für Reisende ist die Ein- und Ausfuhr von Beträgen unter 10.000 USD oder dem Gegenwert in einer anderen Währung erlaubt[3]. Bei einem Betrag von 10.000 USD oder mehr bei der Einreise ist eine besondere Erklärung beim Zoll mit dem Formular OM 2249A erforderlich[4]. Für Personen unter 16 Jahren liegt die Grenze bei 5.000 USD[3].

Der Betrag wird zum Ankaufkurs der Banco de la Nación Argentina umgerechnet, und zwar zum Schlusskurs des letzten Werktags vor der Einreise[3]. Wenn Sie mit Euro einreisen, rechnen Sie den Gegenwert in US-Dollar daher zu diesem Kurs um.

Bei der Ausreise gilt eine strengere Regel. Wenn der Betrag 10.000 USD oder mehr erreicht, muss die Ausreise über zugelassene Finanz- und Wechselinstitute erfolgen. Handelt es sich um Pesos, muss die Ausreise mit dem Formular OM 2250-B deklariert werden, das auf der Seite „Viajeros“ der ARCA verfügbar ist[5]. Laut der ARCA-Seite für Reisende müssen Geldausfuhren oberhalb des erlaubten Betrags per Banküberweisung erfolgen[3]. Die andere Quelle nennt für 10.000 USD oder mehr die Abwicklung über zugelassene Finanz- und Wechselinstitute, ohne klarzustellen, ob dazu auch eine Wechselstube zählt. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der ARCA oder bei Ihrer Bank nach.

  • Weniger als 10.000 USD (oder Gegenwert): Ein- und Ausfuhr erlaubt[3].
  • 10.000 USD oder mehr bei der Einreise: Erklärung beim Zoll, Formular OM 2249A[4].
  • 10.000 USD oder mehr bei der Ausreise: Abwicklung über zugelassene Finanz- und Wechselinstitute; Formular OM 2250-B für Pesos[5].
  • Unter 16 Jahren: Grenze von 5.000 USD[3].
Reisender auf dem Weg durch die Zollkontrolle am Flughafen, während ein Beamter das Gepäck am Schalter prüft.

Meldeschwellen für Plattformen und Konten

Die Abteilung „Digitale Wirtschaft“ der ARCA führt eine weitere Kontrolle durch: Plattformen und Anbieter virtueller Konten oder virtueller Wallets übermitteln Informationen zu Konten, deren Zahlungseingänge oder Monatssaldo 50.000.000 Pesos bei natürlichen Personen bzw. 30.000.000 Pesos bei juristischen Personen erreichen[6]. Kryptowährungsbeträge werden zum letzten vom meldepflichtigen Anbieter festgelegten Ankaufkurs am letzten Tag des gemeldeten Monats in Pesos umgerechnet[6].

Diese Schwellen richten sich an die meldepflichtigen Anbieter: Sie sind weder eine Abhebungsobergrenze noch eine Meldeschwelle, die Sie selbst ausfüllen müssen.

Angegebenes Geld, Steuern und steuerliche Ansässigkeit

Die genauen Bedingungen stehen nur in den amtlichen Texten. Prüfen Sie diese deshalb direkt auf den Seiten der ARCA, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Laut den verfügbaren steuerlichen Informationen hat die Behörde außerdem die Aussetzung von Vollstreckungsverfahren und Pfändungen verlängert. Erfragen Sie das Enddatum bei der ARCA[7].

Verwechseln Sie diese Maßnahmen nicht mit der jährlichen Frist für die Einkommensteuer, die auf den 22. September verschoben wurde[8]. Dieser Termin betrifft die Jahreserklärung, nicht die Regelung für nicht angegebene Beträge.

Ihre persönliche Situation hängt von Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab, also von Ihren Aufenthaltstagen. Lassen Sie Ihren Status von einer Fachperson für argentinisches Steuerrecht prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen, denn die Ansässigkeitsregeln hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrer Aufenthaltsart und Ihrer Tätigkeit ab.

Fallstricke, Betrug und Warnsignale

  • Die Einreise mit 10.000 USD oder mehr ohne Angabe oder die Ausfuhr dieses Betrags unter Umgehung der vorgesehenen Wege ist ein Verstoß gegen die Gepäckvorschriften. Er wird mit einer Geldstrafe vom 1- bis 3-Fachen des nicht angegebenen Überschusses sowie mit der Einziehung dieses Überschusses geahndet[5].
  • Verbergen von Geld: Über die Geldstrafe hinaus kann Verschleierung als Schmuggel gelten. Das Verhalten kann außerdem als Geldwäsche eingestuft werden, da es sich um Geld aus illegaler Herkunft handeln könnte[5].
  • Unterlassene oder falsche Angaben bei der Einreise: Die Sanktion ist dieselbe, nämlich das 1- bis 3-Fache des nicht angegebenen Überschusses sowie die Einziehung[5].
  • Anbieter, die Anonymität versprechen: Anonymität ist genau das Risiko, das die Überwachung virtueller Währungen zur Geldwäschebekämpfung rechtfertigt[1].
  • Plattform ohne Registrierung bei der CNV: Sie kann gesperrt werden, was den Zugang zu Ihrem Geld erschwert[2].
  • Virtuelle Währung: Sie hat keinen gesetzlichen Zahlungsstatus und wird von keinem Staat garantiert[1]. Eine Pflicht zur Identifizierung ist daher kein Schutz für Ihr Geld.
  • Fristverlängerung: Fristen und Bedingungen können sich ändern. Prüfen Sie sie auf den amtlichen Seiten der Steuerbehörde, bevor Sie handeln.

Schritte in dieser Reihenfolge

  • Lesen Sie auf den Seiten der ARCA die genauen Bedingungen des Identifizierungsdekrets und der Fristverlängerung.
  • Prüfen Sie, ob jeder Krypto-Anbieter, den Sie nutzen, bei der CNV registriert ist.
  • Halten Sie einen gültigen Ausweis griffbereit, bevor Sie einen Geldautomaten oder eine Plattform nutzen.
  • Zählen Sie Ihre Aufenthaltstage in Argentinien und lassen Sie Ihren Steuerstatus von einer Fachperson bestätigen.
  • Planen Sie die Zollerklärung (OM 2249A) ein, wenn Sie mit 10.000 USD oder mehr einreisen, oder die Abfertigung über eine zugelassene Stelle bei der Ausreise.
  • Bewahren Sie die Belege für Abhebungen, Währungstausch und Überweisungen auf.

Quellen

  1. 1.^ abcdefgargentina.gob.ar — ORIGINALTEXT - Resolución 300/2014 - PREVENCIÓN DEL LAVADO DE ACTIVOS Y DE LA FINANCIACIÓN DEL TERRORISMO | Argentina.gob.ar: „Die Financial Action Task Force hat Dokumente über die Risiken virtueller Währungen veröffentlicht, wobei eines der bedeutendsten die Anonymität ist, die die namentliche Rückverfolgbarkeit von Transaktionen verhindert.“ ; „Unter virtuellen Währungen versteht man die digitale Darstellung eines Wertes, die im digitalen Handel eingesetzt werden kann und als Tauschmittel, Recheneinheit oder Wertaufbewahrungsmittel dient, aber keinen gesetzlichen Zahlungsstatus hat und von keinem Land oder keiner Rechtsordnung ausgegeben oder garantiert wird.“ ; „Verpflichtete Personen müssen den Risiken von Transaktionen mit virtuellen Währungen besondere Aufmerksamkeit widmen und eine verstärkte Überwachung einrichten, indem sie prüfen, ob diese Transaktionen zum Profil des Kunden passen, der sie durchführt, gemäß ihrer Kundenkenntnis-Richtlinie.“ https://www.argentina.gob.ar/normativa/nacional/norma-231930/texto (abgerufen am 18. Oktober 2026)
  2. 2.^ abccryptoregulations.net — Kryptowährungsregulierung in Argentinien 2026: Gesetze und Lizenzen : „Ein Gesetz vom März 2024 führte die verpflichtende Registrierung von Anbietern virtueller Vermögenswerte bei der CNV ein, und die allgemeine Resolution 1058 vom März 2025 machte daraus eine Regulierung: dem Tätigkeitsumfang angemessenes Kapital, Trennung der Kundenvermögen, lokale Governance und Cybersicherheit, Informationspflichten, mit gestaffelten Fristen im Jahr 2025 und der Möglichkeit der Sperrung für nicht registrierte Plattformen.“ https://cryptoregulations.net/es/argentina (abgerufen am 18. Oktober 2026)
  3. 3.^ abcdefafip.gob.ar — Reisende | ARCA : „Die Einfuhr und Ausfuhr von Beträgen unter 10.000 USD oder deren Gegenwert in einer anderen Währung sind zulässig.“ ; „Für Personen unter 16 Jahren beträgt der Höchstbetrag 5.000 USD.“ ; „Für die Währungsumrechnung ist der Ankaufskurs zugrunde zu legen, der zum Schluss des letzten Werktags vor der Einreise gilt und von der Banco de la Nación Argentina veröffentlicht wird.“ https://www.afip.gob.ar/viajeros/ayuda/ingreso-egreso-de-valores.asp (abgerufen am 18. Oktober 2026)
Weitere 5 Quellen anzeigen
  1. 4.^ abcmrea.cancilleria.gob.ar — Generalkonsulat in Montreal | Persönliche Gegenstände und Bar- bzw. Zahlungsmittel : „Bei Überschreiten dieses Betrags müssen Sie an der Zollkontrollstelle eine besondere Erklärung mit dem Formular OM 2249A abgeben (am Ende dieser Seite verfügbar).“ https://cmrea.cancilleria.gob.ar/en/personal-goods-and-currencymonetary-instruments (abgerufen am 18. Oktober 2026)
  2. 5.^ abcdefiscales.gob.ar — Reisen ins Ausland: Wie viel Geld darf man mitnehmen und wie ist es anzumelden? | Fiscales.gob.ar : „Beträgt dieser Betrag 10.000 Dollar oder mehr, muss die Ausfuhr über zugelassene Finanz- und Wechselinstitute erfolgen. Handelt es sich um Landeswährung, ist die Ausfuhr mit dem Formular OM 2250-B anzumelden, das auf der Viajeros-Seite der ARCA verfügbar ist.“ ; „Die Sanktion besteht dann in einer Geldbuße in Höhe des 1- bis 3-Fachen des nicht angemeldeten Mehrbetrags, zuzüglich der Einziehung des Betrags, der den erlaubten Betrag übersteigt.“ ; „Sie ergibt sich aus der Unterlassung oder Unrichtigkeit der beim Zoll bei der Einreise in das Land verlangten Erklärung und zieht eine Sanktion in Höhe des 1- bis 3-Fachen des nicht angemeldeten Mehrbetrags nach sich, zuzüglich der Einziehung des Betrags, der den zulässigen Betrag übersteigt.“ https://www.fiscales.gob.ar/criminalidad-economica/viajes-al-exterior-que-cantidad-de-dinero-se-puede-llevar-y-como-debe-declararse/ (abgerufen am 18. Oktober 2026)
  3. 6.^ abafip.gob.ar — Digitale Wirtschaft | ARCA : „Informationen werden nur für Konten bereitgestellt, deren Gesamtzu- und -abflüsse im Zeitraum und/oder der monatliche Endsaldo am letzten Werktag 50.000.000 Pesos bei natürlichen Personen bzw. 30.000.000 Pesos bei juristischen Personen erreichen.“ ; „Beträge in digitaler Währung oder Kryptowährung sind in argentinische Pesos umzurechnen, und zwar zum letzten Ankaufskurs, den der Verpflichtete für die betreffende Währung am letzten Tag des angemeldeten Monats festgelegt hat.“ https://www.afip.gob.ar/economia-digital/activos-virtuales-y-no-virtuales/servicios-administracion-intermediacion/informacion.asp (abgerufen am 18. Oktober 2026)
  4. 7.^Mira Knowledge — Die Aussetzung von Vollstreckungsverfahren und Pfändungen wurde bis zum Jahresende verlängert. Geprüft: offizielle Quelle afip.gob.ar. https://www.afip.gob.ar
  5. 8.^Mira Knowledge — Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung wurde auf den 22. September verschoben. Geprüft: offizielle Quelle afip.gob.ar. https://www.afip.gob.ar

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